Hundeversicherung – Pflicht für jeden Hundehalter

Viele Tierhalter leben nach dem Motto: es wird schon nichts passieren und wenn was passiert, wird es schon nicht so schlimm sein. Diese Einstellung kann allerdings den persönlichen wirtschaftlichen Ruin bedeuten und beinhaltet eine hohe Verantwortungslosigkeit gegenüber sich selbst. Wer zudem eine Familie ernähren muss, muss die mit der Tierhaltung verbundenen Risiken realistisch einschätzen. Ein Tier verkörpert eine unberechenbare Gefahrenquelle. Allein in Deutschland werden jedes Jahr fast 10.000 Bissverletzungen durch Hunde gemeldet, die Dunkelziffer ist sicherlich noch weitaus höher.

Das Risiko auch eines scheinbar nach seiner äußeren Gestalt und seinem guten Gemüt harmlosen Hundes ist allgegenwärtig. Wenn sich beispielsweise der an der Leine geführte Hund aus einem nichtigen Anlass losreißt, auf die Straße läuft, dort einen Autofahrer zu einer Vollbremsung veranlasst und den nachfolgenden Autofahrer aufprallen lässt, liegt es nicht allzu weit außerhalb der Lebenserfahrung, wenn sich daraus schwerwiegende Unfallschäden entwickeln. Der auffahrende Autofahrer kann ein Schleudertrauma erleiden und im ungünstigsten Fall zeitlebens behindert und arbeitsunfähig bleiben.

Der Hundehalter haftet dann für alle Unfallschäden mit seinem privaten Vermögen ein Leben lang. In diesem Fall schützt ihn nur eine Tierhalterhaftpflichtversicherung. Sie ist nicht umsonst in einigen Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben. Wer als Hundehalter keine Hundeversicherung hat, riskiert ein Bußgeld. Die Haltung eines Hundes wird damit auf eine Stufe mit dem Betrieb eines Kraftfahrzeuges gestellt, für das ebenfalls eine Kfz-Haftpflichtversicherung allein aufgrund der Betriebsgefahr gesetzlich vorgeschrieben ist.

Jede noch so günstige Hundeversicherung ersetzt die durch den Hund verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden eines Dritten. Sie übernimmt zudem die Prüfung der Haftpflichtfrage und wehrt unberechtigte Schadensersatzforderungen ab oder reguliert berechtigte Ansprüche. Versichert ist neben dem Tierhalter auch der Tierhüter, wenn also beispielsweise das Nachbarskind gebeten wird, den Hund Gassi zu führen. Insbesondere kommt der Schutz auch einer geschädigten Person zugute. Wenn der Hundehalter selbst finanziell mit der Schadensregulierung überfordert oder gar zahlungsunfähig ist, würde der Geschädigte auf seinem Schaden sitzen bleiben und wäre seinerseits ruiniert. So erhält er seinen Schaden über die Versicherung sicher ersetzt. Welpen sind bis zu einem Jahr über das Muttertier mitversichert. Auch Schäden an fremden Tieren durch gewollte oder ungewollte Deckakte werden vom Versicherungsschutz erfasst, ebenso Schäden in der Wohnung, wenn der Hundehalter dort als Mieter wohnt.

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